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   OLG Hamm, 19.06.1995 - 18 U 194/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,6034
OLG Hamm, 19.06.1995 - 18 U 194/94 (https://dejure.org/1995,6034)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.06.1995 - 18 U 194/94 (https://dejure.org/1995,6034)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. Juni 1995 - 18 U 194/94 (https://dejure.org/1995,6034)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Provisionsklausel als Vertrag zugunsten Dritter; Verwirkung des Provisionsanspruchs

  • zimmermann-notar-rostock.de PDF

    Provisionsanspruch gegenüber beiden Ehegatten bei Maklertätigkeit gegenüber einem Ehegatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Maklerlohnklausel, Vertrag zu Gunsten Dritter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 328 652
    Provisionsanspruch des Immobilienmaklers aufgrund einer Provisionsklausel in einem Grundstückskaufvertrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 627
  • BB 1995, 1661
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LG Hamburg, 23.05.2016 - 325 O 22/16

    Maklervertrag in Form eines Fernabsatzgeschäftes: Drittbegünstigende Wirkung

    Denn die Übersendung der Vertragsabschrift an den Makler wird in der Regel den Zweck haben, dem Makler die Verfolgung eigener Ansprüche zu ermöglichen (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 19.6.1995 - 18 U 194/94, NJW-RR 1996, 627).
  • OLG Schleswig, 17.05.2021 - 16 U 31/21

    Rechtswirkung einer Maklerklausel in einem Grundstückskaufvertrag; Zugang einer

    Ersteres wird etwa angenommen, wenn sich in dem Vertrag der Kunde zur Zahlung einer Provision verpflichtet (OLG Karlsruhe, Urteil vom 8. August 2003, 15 U 41/02, NJW-RR 2003, 1695, 1696), namentlich dann, wenn der Vertrag zugleich die Bestimmung enthält, dass der Makler eine Abschrift des Vertrages erhalten soll (vgl. etwa OLG Hamm, Urteil vom 19. Juni 1995, 18 U 194/94, NJW-RR 1996, 627).
  • OLG Köln, 28.02.2012 - 24 U 111/11

    Anspruchsbegehren des Maklers auf Maklerprovision auf Grundlage eines

    Allein die Tatsache, dass der Makler Zahlungsempfänger sein soll, reicht auch noch nicht aus, um in dessen Person eine eigenes Forderungsrecht zu begründen (OLG Hamm NJW-RR 1996, 627, 628).
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